Auschnitt aus heise.de:
[b]Wie immer möchte die Wochenschau von Hal Faber den Blick für die Details schärfen: Die sonntägliche Wochenschau ist Kommentar, Ausblick und Analyse. Sie ist Rück- wie Vorschau zugleich.[/b]
Was war.
Der Heise Zeitschriften Verlag mit seinem Web-Angebot, in dem diese kleine Wochenschau erscheint, kann sich zur *Rechtfertigung der Linksetzung* nicht auf die Pressefreiheit durch Art. 5 des Grundgesetzes berufen. „Diese finde in den entsprechenden Vorschriften des Urheberrechts eine wirksame Einschränkung und müsse im vorliegenden Fall gegenüber den Eigentumsinteressen der Musikindustrie zurückstehen“, meldete der unbestechliche Heiseticker unter der Woche. Halten wir also fest, dass die Eigentumsinteressen der Musikindustrie die Pressefreiheit einschränken dürfen. Wer wirklich Pressefreiheit will und keinen Staat, in dem das Urheberrecht pervertiert als Eigentumsinteresse diese Freiheit erodiert, muss offensichtlich die mächtige Musikindustrie eines Besseren belehren. Ob das gelingt, muss angesichts der auftretenden *Retorten-Schabracken* unter dem Label Musiker bezweifelt werden. Die Jugend hat sich längst mit Grausen abgewendet. Am Ende geht diese unsere mächtige Musikindustrie womöglich dazu über, die Pressefreiheit weiter in ihrem Eigentumsinteresse zu definieren: Wer nicht darüber schreibt, wie irre aufregend toll die volle Dröhnung auf der neuen Scheibe von JÜRBERT GRÖNEMAFFAY rüberkommt, sondern anmerkt, dass das kurzatmige Gequake dieser Künstler an den Nerven zerrt, macht sich einen negativen Blick auf die Musikindustrie zu eigen, der hinter den Eigentumsinteressen zurückstehen muss…